BESCHREIBUNG
Nach § 4 PflAPrV ist es erforderlich, dass PraxisanleiterInnen in der Pflege ab 2020
berufspädagogische Fortbildungen im Umfang von mindestens 24
Unterrichtsstunden/Jahr zum Erhalt ihrer Qualifikation absolvieren.
Dieses Fortbildungsangebot entspricht den gesetzlichen Anforderungen.
ZIELGRUPPE
Praxisanleiter/innen, Pflegefachkräfte, Ausbilder
Gestaltung des Anleitungsprozesses
bei gesteigerten, situativen Anforderungen
am Beispiel von:
Ernährung bei Demenz und motorischer Hyperaktivität
Marzena Jura
Pflegeexpertin- Advanced Practice Nursing (M.Sc.),
Pflegemanagerin B.A., Pflegesachverständige,
Wundexpertin ICW, Lehrbeauftragte für klinische Pflege
der Hochschule Frankfurt a. M. (UAS),
zert. Port-Trainerin,
Ernährungsexpertin enterale / parenterale Ernährung,
Krankenschwester, Multiplikatorin für die Qualitätsindikatoren