BESCHREIBUNG
Ab 1. Juli 2023 werden die Personalschlüssel durch ein neues
Personalbemessungsverfahren (PeBeM) abgelöst.
Die aus § 113 c SGB XI perspektivisch resultierenden Konsequenzen stellen aus
meiner Sicht die umfangreichsten Veränderungen seit Einführung der
Pflegeversicherung in den Jahren 1995/1996 dar. In § 113 c ist der Beginn mit dem
1. Juli 2023 beschrieben. Also muss jetzt nicht hektische Betriebsamkeit beginnen,
aber gleichermaßen erfordert der Umgang mit den dort beschriebenen Inhalten und
vor allem die langfristigen Konsequenzen, welche sich aus der Umsetzung ergeben
wohl überlegte Maßnahmen, die sich zwingend in einem einrichtungs-internen
Projektplan wiederfinden sollten.
Letztlich geht es sowohl um quantitative und qualitative Anforderungen
(= Qualifikationenmix) als auch um umfangreiche Personal- und
Organisationsentwicklungsmaßnahmen. Die anti-quierte Fachkraftquote wird durch
den Qualifikationenmix ersetzt.
Aus dem Qualifikationenmix resultieren erhebliche personelle Herausforderungen,
aber auch perspektivisch Chancen zum Beispiel für langjährig bewährte und
erfahrene Helfer ohne Ausbildung zur beruflichen Weiterentwicklung über die
einjährige Ausbildung.
INHALTE
• Was bedeutet Personalbemessung überhaupt?
• Wie sieht das neue Verfahren zur Personalbemessung in der Altenpflege aus?
• Wie wird der Personalbedarf im Moment ermittelt?
• Was soll mit der neuen Personalbemessung erreicht werden?
• Was waren wesentliche Erkenntnisse des Rothgang-Studie?
• Wie soll der zusätzliche Bedarf an Pflegekräften gedeckt werden?
• Welche Aufgaben sollen die unterschiedlich qualifizierten Pflege- und Hilfskräfte übernehmen?
• Wie soll das neue Personalbemessungsverfahren nun in den Einrichtungen umgesetzt werden?
Personalbemessungsgrenze
Neue Personalbemessung:
Wie Pflegeheime sich vorbereiten sollten
Sabine Mommertz-Selzer
Sachverständige im Gesundheitswesen, Wundexpertin,
SIS-Multiplikatorin, QMB,
ehem. Pflegedirektorin, Pflegefachkraft