BESCHREIBUNG Ab 1. Juli 2023 werden die Personalschlüssel durch ein neues Personalbemessungsverfahren (PeBeM) abgelöst. Die aus § 113 c SGB XI perspektivisch resultierenden Konsequenzen stellen aus meiner Sicht die umfangreichsten Veränderungen seit Einführung der Pflegeversicherung in den Jahren 1995/1996 dar. In § 113 c ist der Beginn mit dem 1. Juli 2023 beschrieben. Also muss jetzt nicht hektische Betriebsamkeit beginnen, aber gleichermaßen erfordert der Umgang mit den dort beschriebenen Inhalten und vor allem die langfristigen Konsequenzen, welche sich aus der Umsetzung ergeben wohl überlegte Maßnahmen, die sich zwingend in einem einrichtungs-internen Projektplan wiederfinden sollten. Letztlich geht es sowohl um quantitative und qualitative Anforderungen (= Qualifikationenmix) als auch um umfangreiche Personal- und Organisationsentwicklungsmaßnahmen. Die anti-quierte Fachkraftquote wird durch den Qualifikationenmix ersetzt. Aus dem Qualifikationenmix resultieren erhebliche personelle Herausforderungen, aber auch perspektivisch Chancen zum Beispiel für langjährig bewährte und erfahrene Helfer ohne Ausbildung zur beruflichen Weiterentwicklung über die einjährige Ausbildung. INHALTE • Was bedeutet Personalbemessung überhaupt? • Wie sieht das neue Verfahren zur Personalbemessung in der Altenpflege aus? • Wie wird der Personalbedarf im Moment ermittelt? • Was soll mit der neuen Personalbemessung erreicht werden? • Was waren wesentliche Erkenntnisse des Rothgang-Studie? • Wie soll der zusätzliche Bedarf an Pflegekräften gedeckt werden? • Welche Aufgaben sollen die unterschiedlich qualifizierten Pflege- und Hilfskräfte übernehmen? • Wie soll das neue Personalbemessungsverfahren nun in den Einrichtungen umgesetzt werden?
23.10. Personal- bemessungsgrenze  Referentin: Michaela Wiese
Personalbemessungsgrenze Neue Personalbemessung: Wie Pflegeheime sich vorbereiten sollten
Sabine Mommertz-Selzer Sachverständige im Gesundheitswesen, Wundexpertin, SIS-Multiplikatorin, QMB, ehem. Pflegedirektorin, Pflegefachkraft
REFERENTIN Sabine Mommertz-Selzer TERMIN 23.10.2023 ORT Franziskus Akademie ZEIT & UMFANG 9:00 – 16:00 Uhr (8 UStd.) ABSCHLUSS Teilnahmebescheinigung TEILNAHMEGEBÜHR 145,– EUR ANMELDESCHLUSS 13.10.2023 KURSKENNUNG 2023-TS-23.10
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