BESCHREIBUNGWährend im Krankenhaus die Arzneimittel (AM) im Sinne eines Stationsbedarfs bestellt und aufbewahrt werden dürfen, gilt dies für Wohn- und Pflegeeinrichtungen grundsätzlich nicht. Hier muss die Einrichtung für jeden Bewohner, sofern es mit der Aufbewahrung und Vergabe von Medikamenten beauftragt ist, die vom Arzt verordneten AM getrennt aufbewahren und dafür sorgen, dass eine vorgeschriebene Einnahme erfolgt.INHALTE• Anforderungen an Aufbewahrung und Verabreichung• Tipps zum Umgang mit Medikamenten• Handhabung beachten• Was bedeutet die 10-R-Regel zur qualitätsgesicherten Medikamentengabe?• Mit fehlerhafter Anwendung umgehen• Menschen mit Demenz bei der Medikation unterstützen• Auf die richtige Lagerung achten• Fachlichen Rat einholen• Hinweise für professionell Pflegende
Sachgemäßer Umgang mit Arzneimitteln
Sabine Mommertz-SelzerSachverständige im Gesundheitswesen, Wundexpertin, SIS-Multiplikatorin, QMB,ehem. Pflegedirektorin, Pflegefachkraft