BESCHREIBUNG Pflegefachkräfte müssen sehr häufig mit gesunden, kranken und behinderten Menschen in Grenzsituationen und existenziellen Situationen umgehen. Oft stehen sie vor den Fragen: Was darf ich und was nicht? Wer ist durch ein oder mehrere Gesetze besonders geschützt und welche Handlungsmöglichkeiten bleiben mir? Pflegende müssen also Kenntnis haben von dem Schutz, den die Gesetze verschiedenen Personen-gruppen oder ihnen selbst gewähren. Darüber hinaus müssen Pflegende immer wieder Rat geben – den Pflegebedürftigen, den Bezugspersonen und anderen Pflegenden. Üblich ist, dass Pflegende von Bezugspersonen in besonderen Situationen um Auskunft gebeten werden (z.B. bei einer Organspende oder vor dem Abstellen einer lebenserhaltenden Maschine). Noch öfter geht es um lebenspraktische Anliegen von Pflegebedürftigen, Bezugspersonen oder Pflegenden selbst – z.B. wenn es um Sozialleistungen geht. INHALTE • Welche Straftaten gibt es in der Pflege? • Weisungsrecht und Delegation • Haftungs- und Arbeitsrecht in der Pflege • Spezielle Gesetze im Pflegebereich • Recht in der Pflege: rechtfertigender Notstand gemäß § 34 StGB • Viele Fallbeispiele ZIELGRUPPE Alle Interessierten in der Pflege
30.11. Sachgemäßer  Umgang mit Arzneimitteln  Referentin: Michaela Wiese
Rechtsgrundlage und deren Anwendung verstehen
Sabine Mommertz-Selzer Sachverständige im Gesundheitswesen, Wundexpertin, SIS-Multiplikatorin, QMB, ehem. Pflegedirektorin, Pflegefachkraft
REFERENTIN Sabine Mommertz-Selzer TERMIN 30.11.2023 ORT Franziskus Akademie ZEIT & UMFANG 9:00 – 16:00 Uhr (8 UStd.) ABSCHLUSS Teilnahmebescheinigung TEILNAHMEGEBÜHR 145,– EUR ANMELDESCHLUSS 20.11.2023 KURSKENNUNG 2023-TS-30.11
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