BESCHREIBUNG Seit dem 1. Januar 2023 werden Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste mit neuen Gesetzesanforderungen konfrontiert. Diese betreffen zum einen das reformierte Wohn- und Teilhabegesetz NRW und zum anderen das aktualisierte Betreuungsrecht (im 4. Kap. BGB). Das Seminar liefert einen detaillierten Überblick über die anstehenden Gesetzesänderungen und klärt die Handlungs-erfordernisse für die Leistungsanbieter (Pflegeeinrichtungen und Dienste) im Hinblick auf konzeptionelle Anforderungen, die ab dem 1. Januar 2023 zu beachten sind. Darüber hinaus werden rechtskonforme Maßnahmen zur Gewalt-prävention, Deeskalation und Vermeidung von Gewalt in Akutsituationen und zur Vermeidung bzw. Reduktion von freiheitsentziehenden Maßnahmen (FEM) erörtert. INHALTE • Aufklärung über anstehende Neuregelungen, die z.B. Gewaltprävention oder den Ausbau des Mitspracherechts und des Rechts auf Information des Betroffenen, betreffen • Überblick über konzeptionelle Anforderungen schaffen • Erörterung rechtskonformer Maßnahmen in der Pflege ZIELGRUPPE Leitungskräfte (WBL/PDL), Pflegefachkräfte und alle Interessierten
28.02. Umsetzung des neuen Betreuungsrechts … Referentin: Michaela Wiese
Umsetzung des neuen Betreuungsrechts und des neuen WTG NRW
Prof. Dr. Manfred Borutta Professor für Gerontologie und Organisationsmanagement an der Katholischen Hochschule NRW, Abt. Aachen Pflegewissenschaftler (MScN), Dipl.-Pflegewirt
REFERENT Prof. Dr. Manfred Borutta TERMIN 28.02.2024 ORT Franziskus Akademie ZEIT & UMFANG 9:00 – 16:00 Uhr (8 UStd.) ABSCHLUSS Teilnahmebescheinigung TEILNAHMEGEBÜHR 150,– EUR ANMELDESCHLUSS 18.02.2024 KURSKENNUNG 2024-TS-28.02
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