BESCHREIBUNG
Seit dem 1. Januar 2023 werden Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste mit
neuen Gesetzesanforderungen konfrontiert. Diese betreffen zum einen das
reformierte Wohn- und Teilhabegesetz NRW und zum anderen das aktualisierte
Betreuungsrecht (im 4. Kap. BGB). Das Seminar liefert einen detaillierten Überblick
über die anstehenden Gesetzesänderungen und klärt die Handlungs-erfordernisse
für die Leistungsanbieter (Pflegeeinrichtungen und Dienste) im Hinblick auf
konzeptionelle Anforderungen, die ab dem 1. Januar 2023 zu beachten sind.
Darüber hinaus werden rechtskonforme Maßnahmen zur Gewalt-prävention,
Deeskalation und Vermeidung von Gewalt in Akutsituationen und zur Vermeidung
bzw. Reduktion von freiheitsentziehenden Maßnahmen (FEM) erörtert.
INHALTE
• Aufklärung über anstehende Neuregelungen, die z.B. Gewaltprävention oder den
Ausbau des Mitspracherechts und des Rechts auf Information des Betroffenen, betreffen
• Überblick über konzeptionelle Anforderungen schaffen
• Erörterung rechtskonformer Maßnahmen in der Pflege
ZIELGRUPPE
Leitungskräfte (WBL/PDL),
Pflegefachkräfte
und alle Interessierten
Umsetzung des neuen Betreuungsrechts
und des neuen WTG NRW
Prof. Dr. Manfred Borutta
Professor für Gerontologie und Organisationsmanagement
an der Katholischen Hochschule NRW, Abt. Aachen
Pflegewissenschaftler (MScN), Dipl.-Pflegewirt